Abtreibung verbindlich für Medizinerausbildung? Geschichtsvergessen und gefährlich
Ampel-Vorstoß

Der Arzt in mir blickt einigermaßen konsterniert auf die Nachricht, die er in der Online-Ausgabe der FAZ vom 19.9. zu lesen bekommt: „Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen soll verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden.“ Das steht da als Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Mit der aktuellen Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlich für das Medizinstudium werden. Der Katalog enthalte Lernziele, „die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben“.
Was ist denn das? Ist da gerade die Regierung ernstlich auf dem Weg – völlig geschichtsvergessen –, zweieinhalbtausend Jahre ärztliche Ethik „verbindlich“ in die Spree zu kippen? Hippokratischer Eid? Genfer Gelöbnis? Menschenrechtsdeklaration? Grundgesetz?
Der Arzt ist dazu da, Kranken zu helfen. Bei akuten Krankheiten, bei chronischen Leiden, bei Schmerzen körperlicher oder psychischer Art. Und er soll Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit aufrechterhalten. Schwangerschaft ist aber nun einmal keine Krankheit. Ganz im Gegenteil: Sie ist Ausdruck eines gesunden Organismus.
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