Papst Leo XIV. stärkt Familienrechte für Vatikan-Angestellte
Mehr Zeit für die Pflege von Kindern mit Behinderung

VATIKANSTADT. Die Familie ist das Herzstück der Gesellschaft und verdient besonderen Schutz und Unterstützung – gerade dort, wo Lebens- und Fürsorgeverantwortung groß sind. In diesem Sinne veröffentlichte der Vatikan am Montag nun wichtige Neuerungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte seiner Mitarbeiter, die die Familien entlasten und stärken sollen.
Neue familienfreundliche Regelungen
Papst Leo XIV. hat offiziell neue Regelungen genehmigt, die den Angestellten im Vatikan künftig mehr Zeit für familiäre Aufgaben einräumen. Besonders im Mittelpunkt stehen dabei Elternrechte und die Pflege von Kindern mit Behinderung. So ist nun ein Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen gesetzlich verankert, der unmittelbar nach der Geburt eines Kindes innerhalb von 30 Tagen genommen werden kann. Diese Maßnahme wurde bereits unter Papst Franziskus Anfang des Jahres eingeführt, nun jedoch offiziell in das Arbeitsrecht übernommen.
Darüber hinaus wurde erstmals eine klare Regelung für die Freistellung bei der Betreuung von Kindern mit einer nachgewiesenen Schwerbehinderung geschaffen. Vatikanmitarbeiter können künftig drei bezahlte Tage pro Monat für diese wichtige Aufgabe in Anspruch nehmen. Dies ist ein bedeutender Schritt, da zuvor für solche Fälle keine klare arbeitsrechtliche Grundlage bestand.
Familienbonus als finanzielle Unterstützung
Bereits Anfang des Jahres hatte Papst Franziskus zudem einen Familienbonus eingeführt, der Familien mit drei und mehr Kindern unterstützt. Sie erhalten eine monatliche Sonderzahlung von 300 Euro, um den finanziellen Druck in großen Familien etwas zu mildern.
Diese Maßnahmen verdeutlichen die Wertschätzung von Familie und Leben im Vatikan, wie sie auch in der katholischen Soziallehre verankert ist. Sie stärken Eltern in ihrer Fürsorgepflicht und setzen ein klares Zeichen für den Schutz von Ehe und Familie als gesellschaftliche Grundlage.
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