Gesetzentwurf gegen Gehsteigberatung
Kritik von Lebensrechtlern

BERLIN. Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sieht vor, Gebetswachen und ähnliche friedliche Demonstrationen vor Abtreibungskliniken und -praxen sowie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Zukunft per Gesetz zu verbieten. Laut Entwurf ist vorgesehen, die Bundesländer zu verpflichten, „den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen“. Lebensrechtler äußerten Kritik an dem Vorhaben. Die CDU-nahen Christdemokraten für das Leben (CDL) wiesen darauf hin, dass „bislang kein einziger Fall bekannt“ sei, „in dem eine Frau daran gehindert wurde, eine Beratungseinrichtung oder eine Abtreibungspraxis zu betreten“. Steigende Abtreibungszahlen belegten „wohl eher das Gegenteil“, so die CDL-Pressesprecherin Friederike Hoffmann-Klein. Zudem gelte: „Aufklärung ist nicht ‘Belästigung’ und steht nicht auf einer Stufe mit der Ausübung von ‘rechtswidrigem Druck und Zwang’.
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