Kriminalwissenschaftlerin und Priester bieten Abtreibungslobbyisten die Stirn

Diskussion an Universität zu Köln

04.12.2023

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Großer Hörsaal an der Universität zu Köln Copyright by IMAGO / Panama Pictures

KÖLN. An der Kölner Universität fand eine Diskussionsrunde darüber statt, ob der Abtreibungsparagraf §218 abgeschafft werden soll oder nicht, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Für die Beibehaltung des Paragrafen plädierte die Kriminalwissenschaftlerin Susanne Beck. Die Verfassung gebiete den Schutz des Lebens, erinnerte sie das Publikum. Doch „hinter der Verfassung“ würden weltanschauliche Differenzen stehen, zum Beispiel, ab wann und in welcher Form dem ungeborenen Leben Schutz zukommt. Faktisch gebe es da keine Gleichstellung mit einem geborenen Menschen, argumentiert Beck. Die Kriminalwissenschaftlerin empfahl, nicht an §218 zu rühren, „aus Sorge, was sonst herauskommt“.

Auch der Priester und Moraltheologe Franz-Josef Bormann warnte davor, den prekären Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter zu schwächen. Er tritt für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein, an dem die Freiheit der Mutter ihre Grenzen finde. Alles andere wäre eine „totalitäre Verfügung über die Selbstbestimmung des ungeborenen Kinds“. Der Theologe sieht den Paragrafen §218 als Teil eines „wirksamen Grundrechtsschutzes gerade für die schwächsten Mitglieder unserer Rechtsgemeinschaft“. 

Die Gastgeberin und Moderatorin des Abends, die Kölner Strafrechtlerin Frauke Rostalski, sieht die Gesellschaft in der Pflicht, „etwas dafür zu tun, dass Frauen Kinder zur Welt bringen können”. Mit der Freiheit der schwangeren Frau sei es nicht sonderlich weit her, wenn sie „in einer so prekären Situation” wechselndem Druck des Partners, der Familie und des Arbeitgebers ausgesetzt sei, argumentiert Rostalski.

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