Antrag der Grünen: Auch christliche Kliniken sollen Abtreibungen durchführen müssen

"Eingriff in die Gewissensfreiheit"

14.04.2026

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Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Katharina Dröge (l.) und Britta Haßelmann (r.) Copyright by IMAGO / dts Nachrichtenagentur IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Morgen, am 15. April, wird im Gesundheitsausschuss ein neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen diskutiert. Der Antrag hat es in sich: Die Abgeordneten fordern, dass der Bundestag „beschließen möge“, die „Versorgungslage“ in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche zu „verbessern“. Als Experte für die Diskussion ist unter anderem der 1000plus-ProFemina-Initiator Kristijan Aufiero geladen, der in Berlin vor Ort sein wird (1000plus NEWS berichtet).

ELSA-Studie dient verzerrt als Beleg für angebliche Versorgungslücken

Problematisch ist dabei vor allem die Begründung: Corrigenda berichtet ausführlich in einem neuen Beitrag, dass sich die Grünen auf Ergebnisse der ELSA-Studie berufen und daraus eine „unzureichende“ Versorgungslage ableiten – obwohl zentrale Ergebnisse der Studie selbst diesem Bild eindeutig widersprechen. So gaben beispielsweise rund 90 Prozent der befragten Frauen an, Einrichtungen für einen Schwangerschaftsabbruch gut oder sehr gut erreichen zu können.

Kritik: Kein Versorgungsnotstand erkennbar

Genau hier setzt auch die Kritik der Union an. Die CDU-Abgeordnete Maria-Lena Weiß erklärt, die Unionsfraktion lehne den Antrag ab. Ein Versorgungsnotstand werde von den Grünen konstruiert; die ELSA-Studie belege vielmehr eine hohe Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen.

Aus ihrer Sicht gilt es, am Schutz- und Beratungskonzept festzuhalten, das bereits Wirkung zeigt: „Fast 30 Prozent der beratenen Frauen entscheiden sich nach dem Gespräch in einer Beratungsstelle letztlich für das Kind“, so die Abgeordnete.

Gesetzesänderung soll Gewissensfreiheit einschränken

Eine weitere Forderung der Grünen hat weitreichende Konsequenzen: Die Partei verlangt eine Gesetzesänderung, nach der auch christliche Krankenhäuser verpflichtet werden könnten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Aktuell heißt es in § 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ausdrücklich, dass niemand verpflichtet ist, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Vor dem Hintergrund möglicher Fusionen im Zuge der Krankenhausreform argumentieren die Grünen, katholische Kliniken könnten Abtreibungen künftig grundsätzlich ausschließen – und wollen deshalb das bisherige Weigerungsrecht einschränken.

Die AfD-Abgeordnete Martina Kempf, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss, bezeichnet diese Forderung gegenüber Corrigenda als „Eingriff in die Gewissensfreiheit der (kirchlichen Krankenhaus-)Leiter“. Sie zeichnet ein mögliches Zukunftsszenario: Wenn medizinisches Personal verpflichtet werde, an Abtreibungen mitzuwirken und entsprechend ausgebildet zu werden, könnten Christen diesen Beruf nicht mehr ausüben.

Den vollständigen Artikel finden Sie bei Corrigenda.

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