Die Bundesärztekammer befürwortet Abtreibungen
Ärzte machen sich für die Legalisierung von Abtreibungen stark

Der diesjährige Deutschen Ärztetag in Leipzig vom 27.-30. Mai sprach sich ausdrücklich für die „Entkriminalisierung“ von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft aus. Paragraph 218 StGB soll gestrichen werden. Dort ist festgehalten, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland strafbar sind. Aber innerhalb der ersten zwölf Wochen greift auch aktuell schon ein Gesetz zur Straflosigkeit (Paragraph 218a, StGB), sofern eine Beratung stattgefunden hat.
Rekordverdächtige Abtreibungszahlen
Der Ärztetag begründet den den Beschlussantrag wie folgt: „Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein eine Wirkung: Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen“. So steht es im Antrag, welcher mit insgesamt 211 von 236 Delegierten angenommen wurde. Weiter heißt es dort, die „Entkriminalisierung beseitigt Stigmata und entlastet Schwangere und Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. Dies sorge für eine „Verbesserung der medizinischen Versorgung“ der Schwangeren.
Der Ärztetag sieht damit in Abtreibungen eine „Verbesserung der medizinischen Versorgung“ für Schwangere. Verschwiegen wird dabei, warum es überhaupt zu einem Schwangerschaftskonflikt kommt und was sich Schwangere eigentlich wünschen. Der Schwangerschaftskonfliktreport 2024 von Profemina macht deutlich, dass 41% der Frauen als Hauptgrund für einen Schwangerschaftskonflikt „biografische Gründe“ angeben, 32 Prozent „Überlastung“ und 18 Prozent „Probleme in der Partnerschaft“. Aus der Beratung wird deutlich, dass nicht die Schwangerschaft selbst die Ursache der Probleme ist, sondern vielmehr ein bereits vorher bestehendes Problem durch sie verstärkt sichtbar wird.
Wenn Schwangeren in Not echte Hilfe angeboten wird und ihre Probleme gelöst werden können, entscheiden sich die meisten Frauen ganz natürlich für das Kind. Deshalb ist nicht eine vereinfachte Abtreibung, sondern Hilfe für Schwangere in Not die echte bessere Versorgung.
Die Beratungspflicht soll beibehalten werden, darin sieht der Ärztetag „die Chance, auch das werdende Leben zu schützen.“ Darüber hinaus muss laut Beschluss sichergestellt werden, dass die Schwangerschaftsabbrüche von einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorgenommen werden, bei dem „auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist“. Die betroffenen Frauen sollten die Wahl haben, ob sie medikamentös oder operativ abtreiben, daher bedürfe es deutschlandweit genügend Einrichtungen, die die präferierte Abtreibungsmethode auch anbieten.
Viel Lob von den Grünen
Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag und glühende Abtreibungsbefürworterin, bezeichnete den Antrag der Bundesärztekammer als „Meilenstein“ und ein „außerordentlich wichtiges Signal“ in der Diskussion um Paragraph 218. Jetzt fehle nur noch das dazugehörige Gesetz von der Bundesregierung, so Schauws. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßte die Entscheidung des Bundesärztekongresses.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Beschlussantrag des Ärztetags ein großer Skandal ist. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es nicht darum geht, Schwangeren in Not wirklich zu helfen und sie zu unterstützen, sondern vielmehr darum, Abtreibungen zu erleichtern und ihre Zahl zu erhöhen. „HILFE statt Abtreibung“ bleibt daher die unverzichtbare Aufgabe von 1000plus.
Helfen Sie Schwangeren in Not und ihren Babys
Täglich stehen Frauen verzweifelt vor der Entscheidung: Abtreibung oder Baby? Stellen Sie sich an die Seite dieser Frauen und helfen Sie ihnen, sich für ihre Babys zu entscheiden.
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