Amtsgericht Lippstadt: Abtreibungsverbot für Dr. Volz rechtens

Urteil in Klage auf Abtreibungsrecht gefallen

08.08.2025

Joachim Volz
Der Chefarzt des Zentrums für „Frauenheilkunde“ am Klinikum Lippstadt, Joachim Volz vor dem Amtsgericht in Lippstadt Copyright by IMAGO / epd IMAGO / epd

Bereits im April berichtete 1000plus über die Fusion des Katholischen sowie Evangelischen Krankenhauses in Lippstadt, das sich fortan Christliches Klinikum nennt. Neu ist seither das Verbot von Abtreibungen in der Klinik, sofern nicht das Leben der Mutter als akut gefährdet gilt. Zuvor waren im Evangelischen Klinikum auch Schwangerschaftsabbrüche bei einer „medizinischen Indikation“ möglich, d.h. wenn nach Einschätzung des Arztes eine Abtreibung zum Schutz der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau angezeigt ist. Abtreibungen bei schweren Fehlbildungen oder nach einer Vergewaltigung sind nicht mehr erlaubt.

Der Chefarzt der Gynäkologie, Prof. Joachim Volz, wollte das nicht auf sich sitzen lassen und hatte deshalb seinen Arbeitgeber verklagt. Die Klage drehte sich nicht nur um das Abtreibungsverbot im Christlichen Klinikum, sondern auch um Volz' private Praxis in Bielefeld, wo das Verbot ebenfalls gilt. 

Niederlage vor Gericht und ein Sieg für das Lebensrecht

Am 8. August kam es nun zum aufsehenerregenden Prozess vor dem Arbeitsgericht in Hamm. Zur Unterstützung für den Arzt gab es eine Demo in Lippstadt, an der sich laut Leitmedien wie dem Stern rund 2.000 Teilnehmer beteiligten. Zu dieser Demo hatten Volz selbst und Sarah Gonschorek von den lokalen Grünen aufgerufen. An der Gegendemo sollen lediglich fünf Menschen teilgenommen haben, was durchaus in Zweifel gezogen werden darf.

Das Urteil beeinflusst haben Prof. Volz und die vielen Demonstranten allerdings nicht, denn zur Mittagszeit verkündete der vorsitzende Richter laut dem Soester Anzeiger: „Wir meinen, dass der AG zu beiden Maßnahmen berechtigt ist. Das betrifft sowohl die Tätigkeit in der Bielefelder Privatpraxis als auch im Lippstädter Krankenhaus.“ Alles weitere wolle man in den „noch abzusetzenden Urteilsgründen“ bekanntgegeben. Professor Volz zeigte sich angesichts seiner Niederlage vor Gericht fassungslos und möchte in die nächste Instanz gehen.

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