Faktencheck: Wird Adriana Smith wirklich gegen ihren Willen am Leben erhalten?
Verzerrte Berichterstattung in den Medien

Der Fall der 36-jährigen Adriana Smith aus Georgia sorgt derzeit international für Schlagzeilen. Smith wurde vor rund drei Monaten nach einem schweren medizinischen Notfall für hirntot erklärt und wird seither künstlich am Leben erhalten – mit dem Ziel, ihrem ungeborenen Sohn die Chance auf Leben zu ermöglichen. Besonders in Medienkreisen und politischen Lagern mit einer Pro-Abtreibungs-Haltung wird der Fall genutzt, um einem Abtreibungsgesetz die Schuld an der Lage der Frau zu geben. Dabei zeigt ein genauer Blick: Das betreffende Gesetz ist in keiner Weise ursächlich für die aktuelle Situation. Vielmehr geht es um ein älteres Gesetz, das medizinisch-ethische Grundsätze regelt – und um eine Familie, die ihrem Enkelkind eine Überlebenschance geben will.
Was ist passiert?
Adriana Smith befand sich in der neunten Schwangerschaftswoche, als sie mit starken Kopfschmerzen das Northside Hospital aufsuchte. Dort erhielt sie lediglich Schmerzmittel und wurde ohne weitere Untersuchungen wieder entlassen. Am nächsten Morgen entdeckte ihr Freund sie in einem kritischen Zustand. Im Emory University Hospital zeigte ein CT-Scan schließlich mehrere Blutgerinnsel im Gehirn. Smith wurde für hirntot erklärt.
Seit über 90 Tagen befindet sie sich nun an einem Beatmungsgerät. Ziel der Ärzte ist es, den kleinen Jungen so lange wie möglich im Mutterleib zu lassen, um ihm die besten Überlebenschancen zu geben – idealerweise bis zur 32. Schwangerschaftswoche.
Verzerrte Berichterstattung und künstliche Empörung
Viele Medienberichte vermitteln den Eindruck, Adriana Smiths Ärzte und Angehörige wollten die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, würden aber durch das Abtreibungsgesetz in Georgia daran gehindert. Diese Darstellung hält einer genaueren Prüfung jedoch nicht stand. Weder liegen öffentliche Aussagen der behandelnden Ärzte und des Kindsvaters vor, noch hat Smiths Mutter explizit gefordert, die Maschinen abzuschalten. Vielmehr äußerte sie, dass sie sich eine Entscheidungsfreiheit gewünscht hätte – betont dabei aber, dass sie damit nicht sagen will, dass sie sich entschieden hätten die Schwangerschaft von Adriana Smith zu beenden.
Wie Live Action berichtet, werfen zahlreiche Medienberichte der Gesetzgebung in Georgia vor, Schuld an Smiths verlängertem Verbleib an lebenserhaltenden Maschinen zu sein. Viele Berichterstattungen verweisen auf das 2019 verabschiedete „Living Infants Fairness and Equality (LIFE) Act“, das 2022 in Kraft trat. Doch laut dem Büro des Generalstaatsanwalts von Georgia ist dieses Gesetz für den vorliegenden Fall irrelevant. Wörtlich heißt es:
„Im LIFE-Gesetz gibt es keine Bestimmung, die medizinisches Fachpersonal dazu verpflichtet, eine Frau nach dem Hirntod weiterhin künstlich am Leben zu erhalten. Die Entfernung der lebenserhaltenden Maßnahmen ist kein Akt, der darauf abzielt, eine Schwangerschaft zu beenden.“
Stattdessen greift ein ganz anderes Gesetz: das „Georgia Advance Directive for Health Care Act“ von 2007. Dieses regelt, dass eine schwangere Frau nicht von lebenserhaltenden Maßnahmen abgekoppelt werden darf, es sei denn, das Kind ist nicht lebensfähig und die Frau hat eine Patientenverfügung hinterlassen, in der sie explizit festlegt, von solchen Maßnahmen entbunden werden zu wollen. Beides trifft auf Smith nicht zu.
Was die Familie wirklich sagt
Entgegen der medial verbreiteten Darstellung, Smiths Familie sei gegen die Weiterführung der lebenserhaltenden Maßnahmen, zeig die neueste Berichterstattung von Live Action, dass die Realität anders ist. Smiths Mutter, April Newkirk, sagte gegenüber dem Sender 11Alive, man habe ihrem Enkel inzwischen den Namen Chance gegeben: „Weil er für mich eine zweite Chance bekommt.“
Weiter betont sie: „Ich möchte eines klarstellen: Wir wollen, dass sie ihr Baby bekommt. Wir wollen, dass ihr Leben durch ihre Kinder weiterlebt.“
Auch medizinisch gibt es ermutigende Nachrichten: Baby Chance zeigt laut Ärzten eine gute Entwicklung. Seine Gliedmaßen sind vollständig ausgebildet, der Herzschlag ist kräftig, sein Gewicht liegt leicht über dem Durchschnitt – ein positives Zeichen.
„Die Reise dient dem Überleben von Baby Chance – und egal, in welchem Zustand Gott ihn hierherkommen lässt, wir werden ihn genauso lieben und in die Arme schließen.“, so Newkirk.
Newkirk bestätigte, dass die Familie ursprünglich gefragt habe, ob eine Abtreibung Smiths Zustand verbessert hätte – was die Ärzte jedoch verneinten. „Sie ist nicht mehr da. Aber das Baby ist da.“, so Smiths Mutter.
Smith entschied sich gegen eine Abtreibung
Auf der Facebook-Seite der Organisation Secular Pro-Life brachte ein Kommentar die moralische Absurdität der öffentlichen Empörung auf den Punkt:
„[Smith] wusste, dass sie schwanger war, und entschied sich gegen eine Abtreibung. Warum also kämpfen selbst ‘Pro-Choice’-Menschen so sehr dagegen, dass die Mutter ihr Kind zur Welt bringen darf, wenn sie das doch wollte?“
Diese Frage trifft den Kern der Debatte. Die Darstellung Smiths als „Brutkasten“ oder gar als „Gebärmaschine“ degradiert nicht nur das ungeborene Kind, sondern entmenschlicht auch Smith selbst. Sie hatte sich bewusst für ihr Kind entschieden – und sollte nun nicht gegen ihren Willen instrumentalisiert werden.
Der Fall Adriana Smith ist tragisch – zweifellos. Und er ist auch ein Beispiel dafür, wie die mediale Berichterstattung ideologisch verzerrt werden kann. Weder das sogenannte „Heartbeat Law“ noch eine Pro-Life-Haltung verhindern hier medizinisch gebotene Maßnahmen oder „zwingen“ die schwangere Frau, am Leben zu bleiben. Vielmehr versucht eine Familie, in einer unvorstellbar schweren Situation Hoffnung zu finden – und einem kleinen Jungen namens Chance das Leben zu schenken.
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