Mutterschutz nach Fehlgeburten: Österreich diskutiert gesetzliche Änderungen
Bezug auf deutsche Regelung
 
          Wie Der Standard berichtet, spricht sich die österreichische Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) für eine gesetzliche Änderung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten aus. Hintergrund ist eine Reform in Deutschland, wo Frauen seit Juni nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz haben. Bisher galt dort ein solcher Schutz erst ab der 24. Woche.
Das deutsche Modell sieht eine gestaffelte Regelung vor: Ab der 13. Woche steht den Betroffenen ein Mutterschutz von zwei Wochen zu, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Frauen können dabei selbst entscheiden, ob sie die gesamte Schutzzeit in Anspruch nehmen oder früher an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
Österreichische Rechtslage und politische Reaktionen
In Österreich gibt es derzeit keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Die Bürgerinitiative „Mut zeigen“ forderte in einem offenen Brief an die Bundesregierung einen Mutterschutz nach Schwangerschaftsverlusten ab der vollendeten 13. Woche sowie einen erweiterten Kündigungsschutz für betroffene Frauen.
Familienministerin Plakolm zeigte sich offen für diese Forderung. Gegenüber der Presse erklärte sie, es sei ihr wichtig, dass Eltern nach dem Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtliche Absicherung erhalten, und kündigte in diesem Zusammenhang Gespräche mit den zuständigen Ministerien an.
Zuständig für arbeits- und gesundheitsrechtliche Fragen ist Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). Ihr Ressort steht dem Vorschlag skeptisch gegenüber und betont, dass Frauen in Österreich nach einer Fehlgeburt – unabhängig von der Schwangerschaftswoche – bereits durchgehend vor Kündigung und Entlassung geschützt sind.
Schutz und Privatsphäre
Ein weiterer Unterschied betrifft die Privatsphäre der betroffenen Frauen: Laut dem Standard wies das Arbeits- und Gesundheitsministerium darauf hin, dass in Österreich eine Krankschreibung auch ohne Angabe der Diagnose möglich sei, sodass der Arbeitgeber nichts von der persönlichen Angelegenheit erfahre. In Deutschland hingegen ist der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber darüber informiert wird. Damit kann die Frau den Schutz nur beanspruchen, wenn sie bereit ist, den Verlust offenzulegen.
Bedeutung für betroffene Frauen
Wie Der Standard berichtet, erleidet fast jede dritte Frau eine Fehlgeburt. Laut deutschem Familienministerium kommt es jährlich zu rund 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche sowie zu etwa 84.000 früheren Fehlgeburten – ähnliche Zahlen werden auch für Österreich angenommen. Der Verlust eines ungeborenen Kindes stellt für viele Paare eine erhebliche seelische Belastung dar. Kontrovers ist allerdings, dass gleichzeitig politische Forderungen nach einer Ausweitung der Abtreibung immer lauter werden, wobei dabei in der Regel die Mutterschaft der Frau und die Menschlichkeit des ungeborenen Kindes verneint oder verleugnet werden.
Im Allgemeinen würde ein gesetzlicher Schutz nach einer Fehlgeburt ein deutliches Signal setzen, dass sowohl die psychische Unterstützung der Mutter als auch die Würde des ungeborenen Lebens anerkannt werden. Sowohl im Schwangerschaftskonflikt als auch beim Verlust eines ungeborenen Kindes ist Begleitung und Unterstützung von zentraler Bedeutung.
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