Mutterschutz-Regelung: Kritiker befürchten Einschränkung von „Frauenrechten"

Absurde Diskussion in Österreich

06.11.2025

Henrike Brandstötter
Henrike Brandstötter (NEOS) warnt vor einer Gefährdung des „Abtreibungsrechts“, sollte der Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Woche eingeführt werden. Copyright by IMAGO / photonews.at IMAGO / photonews.at

Wie 1000plusNews bereits berichtete, plant die österreichische Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) eine Gesetzesänderung, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz gewähren soll. Bisher gilt Mutterschutz in Österreich nur kurz vor und nach der Geburt. Die neue Regelung würde erstmals auch frühere Fehlgeburten als Grund für Schutzzeiten anerkennen – ein Schritt, der über medizinische Fürsorge hinaus auch die Anerkennung der verlorenen Schwangerschaft als Verlust eines Kindes bedeutet.

Widerstand von SPÖ und NEOS: Bedenken um Frauenrechte

Der Vorschlag stößt auf Widerstand bei den Koalitionsfraktionen SPÖ und NEOS. Besonders die NEOS sehen in der Einführung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 13. Woche ein politisches Risiko: Denn durch die Anerkennung des Mutterschutzes würde auch das Ungeborene als „Kind" anerkannt. Darin fürchten Abtreibungsbefürworter wiederum den Beginn einer schleichenden Veränderung der bisherigen liberalen Abtreibungsgesetzgebung.

Henrike Brandstötter, Frauensprecherin der NEOS, erklärte in einem Interview mit dem Ö1-„Mittagsjournal", dass die neue Regelung die „ganz klare Trennlinie“ zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der staatlichen Einflussnahme verwischen könnte: „Weil genau an der Grenze, an der in Österreich ein Schwangerschaftsabbruch noch straffrei möglich ist, nämlich bis zur 12. Woche, soll jetzt ab der 13. Woche plötzlich Mutterschutz gelten.“ Es wird offenbar befürchtet, dass durch die Anerkennung des Mutterschutzes die Kohärenz der aktuellen Abtreibungsgesetzgebung infrage gestellt und die Regelung zum straffreien Abbruch künftig verschärft werden könnte.  

Forderung nach mehr Absicherung für betroffene Frauen

Die ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm sieht laut einem Bericht von Salzburg24 hingegen in der neuen Mutterschutz-Regelung eine wichtige Absicherung für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden. Sie fordert eine gestaffelte Regelung, die mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer längere Schutzfristen vorsieht – ähnlich wie in Deutschland. Damit würde den betroffenen Frauen nicht nur der Verlust eines Kindes anerkannt, sondern ihnen auch die Möglichkeit gegeben, nach dem Verlust in Ruhe zu genesen, ohne den Druck, sofort wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren zu müssen.

Eine neue Mutterschutzregelung würde Frauen nach dem schmerzlichen Verlust ihres ungeborenen Kindes mehr Trost und Unterstützung in einer besonders schweren Zeit bieten. Dass Abtreibungsbefürworter, die sich angeblich für „Frauenrechte" einsetzen, durch ideologische Differenzen diesen Fortschritt erschweren, ist bedauerlich. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass betroffene Frauen durch eine neue Regelung zukünftig spürbar entlastet werden und Mutterschaft größere Anerkennung und Wertschätzung erfährt. 

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