Neues Euthanasiegesetz stürzt Ordensschwestern in schweren Gewissenskonflikt

Fehlende Gewissensklausel wird französische Einrichtungen zwingen Sterbehilfe anzubieten

15.07.2026

Papst Leo XIV. besucht das Pflegeheim der Kleinen Schwestern der Armen in Istanbul.
Papst Leo XIV. besucht das Pflegeheim der Kleinen Schwestern der Armen in Istanbul. Copyright by IMAGO / Catholicpressphoto

Die Petites Sœurs des Pauvres (deutsch: Kleinen Schwestern der Armen) haben davor gewarnt, einige ihrer Pflegeheime in Frankreich schließen zu müssen, falls das künftige „Gesetz zum Lebensende“ sie dazu verpflichten sollte, Sterbehilfe in ihren Einrichtungen zuzulassen, wie InfoVaticana berichtet.

Grund für diese Warnung ist die Entscheidung der französischen Nationalversammlung, keine sogenannte institutionelle Gewissensklausel in das Gesetz aufzunehmen. Ohne eine solche Klausel könnten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet werden, Sterbehilfe auch dann anzubieten, wenn dies ihren eigenen Grundsätzen und Überzeugungen widerspricht. Religiöse Einrichtungen wären davon ebenfalls betroffen.

Derzeit betreuen die Schwestern rund 2.500 ältere Menschen in etwa dreißig Häusern in ganz Frankreich und lehnen es kategorisch ab, in ihren Einrichtungen „den Tod zu geben“. Für die Ordensgemeinschaft würde die Zulassung von Sterbehilfe in ihren Häusern bedeuten, ihren Auftrag zu verraten, ältere Menschen bis zum natürlichen Lebensende zu begleiten. Die Kleinen Schwestern der Armen erwägen nun rechtliche Schritte, um ihre Gewissensfreiheit zu verteidigen.

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