Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

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Offener Brief an Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner

Gebet für Schwangere in Not ist kein Verbrechen!

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Holzleitner,

Sie haben sich kürzlich dafür ausgesprochen, in Österreich sogenannte „Schutzzonen“ rund um Abtreibungseinrichtungen einzuführen. Ebenso wurde ein Gesetzesvorhaben von den Grünen eingebracht, das inhaltlich in dieselbe Richtung weist. Im Zuge dieser Initiative wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, rund um Abtreibungseinrichtungen käme es zu Aggressionen gegenüber hilfesuchenden Frauen.

Nach allem, was bekannt ist, liegen jedoch keine polizeilichen Meldungen oder belegbaren Vorfälle vor, die eine derartige Gefährdungslage bestätigen würden.1

Ein staatlicher Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit (Art. 13, 12 und 14 StGG; Art. 10 und 11 EMRK) ist nur dann zulässig, wenn eine konkrete, nachweisbare Gefahr besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist. Fehlt diese Grundlage, widerspricht eine solche Regelung dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sowie der Bindung der Verwaltung an objektive Tatsachen.

Wir ersuchen Sie daher,

  1. von einem solchen Gesetzesentwurf Abstand zu nehmen, da es dafür keine belegbaren Grundlagen gibt;
  2. die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu achten, damit Menschen auch in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen friedlich beten können;
  3. jene nicht zu kriminalisieren, die für Schwangere in Not beten und ihnen nur das Beste wünschen.

Ein Rechtsstaat darf nicht auf Basis politischer Narrative handeln, sondern muss sich auf überprüfbare Tatsachen und die Verfassung stützen. Alles andere wäre ein bedenklicher Präzedenzfall für die Einschränkung elementarer Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichner

Erstunterzeichner

1. Vgl. dazu den Artikel auf Corrigenda.online: „Wie Abtreibungsbefürworter mit Fake News Politik machen” – Abruf am 28.10.2025

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Kommentare (35)

Sind Staaten, die wie Deutschland und Österreich Pränatalkindstöter, Ärzte kann man sie nicht nennen, straflos stellen, wirklich Rechtsstaaten, wo sie doch das wichtigste Grundrecht, nicht getötet zu werden, in Bezug auf ungeborene Menschen unbeachtet lassen?

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Ich verstehe, dass Beter für die Entscheidung für das Leben ungewohnt und eine Provokation darstellen für Frauen, die möglichst unbemerkt ihre ( oft schwerste) Entscheidung durchziehen wollen und außerdem mit Beten in der Form überhaupt nichts anfangen können. Nichtsdestotrotz möchte ich den Betern die größte Ehre zukommen lassen. Sie setzen sich gewaltlos und selbstlos für fremde Frauen und Kinder ein, aus Zivilcourage treten sie entschieden für ihre Werte ein, in diesem Fall das erste Grundgesetz: das Lebensrecht für alle. Sie signalisieren Frauen in größter Not, dass es immer Hoffnung und einen Ausweg gibt, dass das Leben zu wählen auf Lebzeit mit Sicherheit die bessere Entscheidung ist. Und das ist heldenhaft.

Unsere Gesellschaft krankt genau an dem: Hoffnungslosigkeit, Angst, Egoismus und Kinderarmut, Kinder, die und herausfordern, beleben und Zukunft und Sinn schenken.

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😀Gezeugte Kinder, egal wie und warum hat unser Gott im Himmel einen Geist eingehaucht, d.h. einen Menschen geschaffen, ein Wesen nach seinem Abbild!

Und diesem göttlichen Wesen gebürt ein Recht auf Leben!

Und wir als gläubige Christen haben die Verpflichtung für dieses Recht zu kämpfen, einzustehen!  Und das viel mehr in unserer viel mehr größer werdenden gottlosen Gesellschaft mit diesen linken verderblichen Ansichten!

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ich bin so dankbar und "heilfroh", wie aufklärend Sie hier alles geschrieben haben.
Dass die echte Wahrheit nun ans Licht kommt durch Sie.

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