Bald Abtreibung bis zur Geburt in Österreich?
50 Jahre „Fristenregelung“
1973 hat der österreichische Nationalrat Abtreibung mit der „Fristenregelung“ unter gewissen Voraussetzungen straffrei gestellt. Heute, 50 Jahre später, fordern Aktivistinnen und Politikerinnen, Abtreibungen ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, berichtet die österreichische Tageszeitung Die Presse. Vor dem Parlament zerschnitt ein Netzwerk um die Pro-Choice-Kampagne #AusPrinzip, das Frauenvolksbegehren und One Billion Rising Austria am Mittwoch ein Plakat mit dem Paragrafen 96 des Strafgesetzbuches. Bei der Aktion beteiligten sich auch die sozialdemokratische (SPÖ) Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner und die Frauensprecherin der liberalen Partei (NEOS) Henrike Brandstötter.
Das Frauenvolksbegehren wurde 2018 von einer halben Million Menschen in Österreich unterschrieben und fordert unter anderem, dass Abtreibungen von den Krankenkassen gezahlt werden und in öffentlichen Krankenhäusern durchgeführt werden.
Bei einer sogenannten „Medienaktion“ vor dem Parlament mit dem Motto „50 Jahre Fristenregelung – Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetz!“ beteiligte sich auch Amnesty International Österreich.
Familien- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) stellte allerdings klar, dass keine Änderung der Fristenlösung geplant ist: „Was die gesetzliche Lage betrifft, so ist derzeit keine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage angedacht“, sagte sie im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Einen Kommentar zur Gesetzesänderung vor 50 Jahren lesen Sie auf corrigenda.online
Unterzeichnen Sie die 1000plus-Petition, um gegen dieses Unrecht vorzugehen: Petition: KEINE Abtreibung bis zur Geburt
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