Deutsche Bischofskonferenz kritisiert Legalisierung von Abtreibung
Bischöfe in „großer Sorge“ über Bericht der Ampel-Kommission

BERLIN. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) nimmt den am gestrigen Montag veröffentlichten Bericht zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ „mit großer Sorge“ wahr. Die von der Ampel-Regierung eingesetzte Kommission empfiehlt dort unter anderem, Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu legalisieren.
Die Empfehlungen der Kommission beruhten auf der Annahme, eine Abtreibung verletze nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes, schreibt der Vorsitzende der DBK, Bischof Georg Bätzing, in dem Bericht. „Ferner geht die Kommission davon aus, dass dem ungeborenen Kind lediglich ein abgestufter Lebensschutz zukomme“, analysiert der Bischof. Ein „vollwertiges Lebensrecht“ erlange ein Kind erst mit der Geburt, sei die Auffassung der Kommission.
Damit widerspreche die Kommission aber der Menschenwürde und dem Lebensschutz Ungeborener, wie auch das Bundesverfassungsgericht festhält.
Zu den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens gehöre die „Heiligkeit und Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen Lebens“. Deshalb sei dieses zu schützen, führt der Bischof aus. „Auch beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um individuelles Leben, das als menschliches Leben immer ein sich entfaltendes Leben ist. Es hat nach christlicher Auffassung Anspruch auf den gleichen Schutz seines Lebens und ihm kommt die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen.“
Quelle: dbk.de
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Ursula Müller
"...Denn siehe, sobald die Stimme deines Grußes an mein Ohr gelangte, hüpfte das Kind freudig auf in meinem Schoße." (Luk. 1,44)