Katholische Bischöfe für strafgesetzliche Abtreibungsregelung
Kurz vor Anhörung von Expertenkommission
BERLIN. Der Schutz ungeborenen Lebens ist nach Ansicht der deutschen Bischöfe eine Angelegenheit für das Strafgesetzbuch. Die Abschaffung von Paragraph 218 Strafgesetzbuch oder eine Regelung außerhalb des Strafrechts, wie es die Ampel-Regierung und teils auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möchte, würde dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz nicht gerecht, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin, das als Verbindungsstelle zwischen Kirche und Politik dient. Die Empfehlung richtet sich an die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, die am Donnerstag eine erste nicht-öffentliche Anhörung abhält. Die Bischöfe wenden sich ausdrücklich gegen ein abgestuftes Konzept, wie es die EKD vorschlägt.
Quelle: dbk.de
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