Kolpingwerk: Dammbruch beim Thema Lebensschutz?

Katholischer Sozialverband

15.05.2024

Kolping
Kolping, Katholischer Sozialverband (Symbolbild) Copyright by IMAGO / CHROMORANGE

KÖLN - Vor dem Hintergrund der Debatte um eine gesetzliche Lockerung des Schutzes ungeborener Kinder in Deutschland präsentiert das katholische Kolpingwerk in der aktuellen Ausgabe seines Kolpingmagazins Pro- und Contra-Stimmen von Kolpingmitgliedern. Man bemühe sich um Verständnis für die Position des anderen und verstehe die veröffentlichten Ansichten innerhalb des 205.000 Mitglieder starken Kolpingwerks als Beitrag „zur Debatte um Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ und zur Meinungsbildung, schreibt der neue Chefredakteur des Magazins, Christoph Nösser, in einem Editorial.

Das Kolpingwerk hatte in der Vergangenheit immer fest das Lebensrecht der Schwächsten, nämlich der Ungeborenen, verteidigt.

In ihrem neusten Magazin jedoch nennt beispielsweise Wiebke Harwardt von der Kolpingjugend die Abschaffung des Paragrafen 218 „das notwendige politische Signal“, dass eine Schwangere – Harwardt selbst schreibt nur von einer „schwangeren Person“ – selbst über ihren Körper entscheide.

„Nur wenn der Zugang zu sicheren und legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs gewährleistet ist, kann es reproduktive Freiheit und Gerechtigkeit für Menschen geben, die schwanger werden können“, so Wiebke Harwardt weiter, deren Ausdrucksweise durchblicken lässt, dass sie die Schöpfungsordnung Gottes umgestaltet.

Büşra Akay, Mitglied in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes (DJB), schreibt: „Die Ergebnisse des Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ebnen den Weg zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchsrechts, die dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht schwangererer Personen endlich Rechnung trägt.“

Der DJB wirkte prominent in ebenjener Kommission mit. Zu Recht betone diese Kommission, so Akay, dass das grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft „verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar“ sei.

Dagegen argumentiert die geistliche Leiterin des Kolpingwerkes in Deutschland, Rosalia Walter, wenn es um die Frage nach Leben und Tod gehe, „gibt es keinen Mittelweg“. Walter sei „entschieden gegen eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung“, denn eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stelle Menschenwürde und das Recht auf Leben infrage. „Wenn der Abbruch legal ist, ist der Lebensschutz nicht mehr gewährleistet“.

 

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