Abstimmung im Oberhaus erlaubt Selbstabtreibung bis zur Geburt
Ein weitgehend verschwiegener Skandal
Während die internationale Berichterstattung auffallend schweigt, hat das britische Oberhaus eine weitreichende Änderung des Abtreibungsrechts beschlossen, wie der österreichische Kurier berichtet. Durch die Außerkraftsetzung bestehender Gesetze ist die sogenannte „Selbstabtreibung” (eigenständig herbeigeführte Abtreibung ohne Beistand medizinischer Fachkräfte) künftig kein Straftatbestand mehr – und das ohne Rücksicht auf die Schwangerschaftswoche. In britischen Kliniken bleibt die gesetzliche Frist für Abtreibungen gemäß dem Abortion Act 1967 weiterhin bei 24 Wochen bestehen.
In einer historischen Entscheidung hat das britische Oberhaus (House of Lords) den Weg für eine radikale Transformation des Abtreibungsrechts in England und Wales freigemacht. Ein zentraler Änderungsantrag, der versuchte, diese De-facto-Legalisierung zu begrenzen oder zu verhindern, scheiterte mit einer deutlichen Mehrheit von 185 zu 148 Stimmen.
Ein tiefer Einschnitt in die Rechtsordnung
Mit der Abstimmung bestätigten Lords nicht nur den Kurs des Unterhauses, sondern gingen in der Konsequenz sogar noch weiter: Abtreibungen, die Frauen selbst durchführen, können nun faktisch bis zur Geburt straffrei stattfinden. Befürworter des Gesetzes feiern dies als Schutz der Frau vor „Ermittlungen, Verhaftung und Gefängnis“.
Doch diese Argumentation basiert auf der zynischen Annahme, dass Frauen Spätabtreibungen in den eigenen vier Wänden tatsächlich als „Befreiung“ erleben. In Wahrheit markiert das Gesetz einen gefährlichen Dammbruch: Da die strafrechtliche Grundlage für die eigenständig herbeigeführte Abtreibung aufgehoben wird, soll die Abtreibung weiter normalisiert werden. Das Ziel scheint klar: Die „Abtreibung zu Hause“ mittels per Post bestellter Pillen soll zum Standard werden.
Widerstand und ethische Warnungen
Widerstand gegen diese Gesetzesänderung kam insbesondere aus religiösen und konservativen Kreisen. Die anglikanische Bischöfin Sarah Mullally warnte eindringlich davor, dass durch diesen Schritt der „Wert menschlichen Lebens untergraben“ werde.
Auch prominente konservative Stimmen wie Jacob Rees-Mogg begleiten die Debatte seit langem mit scharfer Kritik. In öffentlichen Stellungnahmen, unter anderem auf seinem YouTube-Kanal, findet Rees-Mogg drastische Worte: Er bezeichnet Abtreibung als eine „große Tragödie“ und betont unmissverständlich, dass menschliches Leben mit der Empfängnis beginnt und daher absoluten Schutz verdient. Die aktuelle Reform geht aus seiner Sicht und der vieler Kritiker weit über eine bloße Justizkorrektur hinaus: Sie schafft eine Praxis ohne jede ethische Grenze und zementiert eine Kultur, in der das ungeborene Leben rechtlich völlig schutzlos gestellt wird.
Ein bemerkenswertes Schweigen in den Medien
Trotz der massiven Tragweite – es handelt sich um eine der radikalsten Änderungen des Abtreibungsrechts in Europa seit Jahrzehnten – bleibt es in der internationalen Presse, insbesondere im deutschsprachigen Raum, erstaunlich still.
Dabei ist der Systemwechsel fundamental: Weg von einer strafrechtlichen Begrenzung, hin zu einer weitgehenden Freigabe. Dass eine solch tiefgreifende ethische Weichenstellung ohne breite öffentliche Debatte vollzogen wird, ist ein Skandal für sich. Die traurige Realität hinter diesem vermeintlichen „Schutz der Frau“: Schwangere in Not werden künftig dazu gedrängt, mit im Internet bestellten Pillen bis kurz vor der Geburt einsam abzutreiben – und mit diesem traumatischen Erlebnis vollkommen allein gelassen zu werden.
Hintergrund: Die tödliche Gefahr der „Pille per Post“
Eine Abtreibung mittels Medikamenten (meist Mifepriston und Misoprostol) ist in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft medizinisch hochriskant. Während die Pillen in den ersten Wochen eine Blutung auslösen, führt ihre Einnahme im zweiten oder dritten Trimester zu einer Sturzgeburt eines bereits weit entwickelten Kindes.
Ohne ärztliche Überwachung drohen der Frau massive Komplikationen wie schwere Blutungen, Gebärmutterrisse oder Sepsis. Zudem bleibt das traumatische Erlebnis, ein bereits lebensfähiges Kind allein zu Hause zur Welt bringen zu müssen – ein Umstand, der von den Befürwortern der „Entkriminalisierung“ systematisch ausgeblendet wird.
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