England und Wales erlauben Abtreibung bis zur Geburt
Großbritiannien

Obgleich es in England und Wales bereits die ganze Zeit erlaubt war, bis zur 24. Schwangerschaftswoche abzutreiben, fordern Abtreibungsaktivisten die Abtreibung bis zur Geburt – und erhielten nun Zustimmung von der englischen Regierung. Dies wurde von einer Parlamentsmehrheit des britischen Unterhauses am Dienstagabend vergangener Woche so beschlossen.
Eine Mehrheit von 379 Stimmen, bestehend aus Abgeordneten der Parteien Labour, Liberal Democrats, Green Party und der Walisischen Mitte-Links-Partei „Plaid Cymru“, stimmten bis auf wenige Abweichler für den Änderungsantrag, den die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi eingebracht hatte. Bis auf wenige Ausnahmen stimmten die Abgeordneten der konservativen Tories und der rechtskonservativen Reform UK gegen die Vorlage.
Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche komplett straffrei
Laut der noch geltenden Gesetzeslage sind Schwangerschaftsabbrüche in England und Wales grundsätzlich illegal, bis zur 24. Schwangerschaftswoche werden sie strafrechtlich jedoch nicht verfolgt, sofern zwei Ärzte dem Abbruch zustimmen. Noch später können Abtreibungen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, etwa wenn das Leben der Mutter akut in Gefahr ist. Andernfalls müssen die betroffenen Frauen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Sobald die Reform in Kraft tritt, sind Abtreibungen die ersten 24. Wochen jedoch komplett legal, allerdings soll die Zustimmung zweier Ärzte weiterhin erforderlich sein. Die 24-Wochenfrist gilt, da Babys ab diesem Schwangerschaftsstadium in der Regel auch außerhalb des mütterlichen Bauches überlebensfähig sind, obgleich dies in Ausnahmefällen sogar schon ab der 22. Schwangerschaftswoche möglich ist.
Besonders beängstigend an der neuen Reform ist die Tatsache, dass Abtreibungen nun bis zum Weheneintritt möglich sind. Dieser Skandal ficht die Befürworter der Reform nicht an. Tonia Antoniazzi bezeichnete ihren eigenen Reformvorschlag als „die richtige Veränderung zur richtigen Zeit“ und als „einmalige Gelegenheit“ auf Veränderung. Dieses Stück von Gesetzgebung werde Frauen vor strafrechtlicher Verfolgung schützen, da sie verletzlich seien und „unsere Hilfe“ benötigten.
Es hagelt auch Kritik
Gegenwind kam etwa von der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales. Deren Erzbischof John Sherrington zeigte sich erschüttert und „zutiefst beunruhigt“. Die Reform „hebt jegliche strafrechtliche Haftung für Frauen auf, die aus irgendeinem Grund zu irgendeinem Zeitpunkt, einschließlich bis zur Geburt und während der Geburt, eine Abtreibung vornehmen lassen“.
Außerdem befürchte er, dass Frauen so noch leichter „für Manipulationen, Zwangsabtreibungen und erzwungene Abtreibungen“ anfällig würden. Auch komme es zukünftig noch häufiger zu riskanten Spätabtreibungen von daheim aus.
Noch ist die Abtreibungsreform zwar nicht in Kraft, dass dies jedoch bald geschehen wird,gilt als sicher, da die Regierungspartei Labour über eine sehr große Parlamentsmehrheit verfügt. Im House of Lords könnten noch kleine Änderungen vorgenommen werden, vollends gestoppt werden kann die Änderung allerdings nicht mehr.
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