Slowakei ändert Verfassung: Anerkennung von nur zwei Geschlechtern
"Es gibt nur männlich und weiblich"

Bratislava – In der Slowakei hat das Parlament eine weitreichende Verfassungsänderung beschlossen. Künftig werden in dem EU-Mitgliedsstaat ausschließlich zwei Geschlechter anerkannt: männlich und weiblich. Wie die Tagesschau berichtet, heißt es im Grundgesetz nun wörtlich: „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind.“
Wie die Nachrichtenagentur TASR berichtet, stimmten für die Änderung 90 Abgeordnete. Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Das Ergebnis der Abstimmung im Nationalrat galt als Überraschung, denn lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Letztlich halfen der Regierung auch Abgeordnete der Opposition. Die Novelle soll am 1. November in Kraft treten. Neben der Anerkennung der Zweigeschlechtlichkeit umfasst das Gesetz auch, dass Adoptionen künftig nur verheirateten Paaren vorbehalten sind. Da es in der Slowakei offiziell keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, ist eine Adoption daher nur für heterosexuelle Paare vorgesehen. In Slowakei ist ebenso Leihmutterschaft verboten.
Ministerpräsident Robert Fico, der die Verfassungsänderung bereits im Januar vorgestellt hatte, begründete den Schritt mit der Notwendigkeit, Traditionen und das kulturelle Erbe zu bewahren. Wörtlich erklärte er, es brauche einen „konstitutionellen Schutzwall gegen progressive Politik“. Er machte klar: „Es gibt zwei Geschlechter, männlich und weiblich.“
Darüber hinaus wurde laut Tagesschau in der Verfassung festgeschrieben, dass die „Souveränität“ der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ wie Bildung, Familienleben und Sprache Vorrang vor EU-Recht habe.
Internationale Entwicklungen
Auch außerhalb der Slowakei setzten dieses Jahr mehrere Staaten auf die gesetzliche Anerkennung von nur zwei Geschlechtern.
In den USA kündigte die Regierung an, nur noch Männer und Frauen offiziell anzuerkennen. In Ungarn beschloss das Parlament Anfang des Jahres mit großer Mehrheit eine Verfassungsänderung, nach der „ein Mensch ausschließlich als Mann oder Frau definiert“ werden kann. Die Regierung betonte zugleich den Schutz traditioneller Familienwerte und Kinderrechte. Auch in Großbritannien wurde das Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit dieses Jahr gerichtlich bestätigt. Im April wurde gerichtlich entschieden, dass die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz binär ist: „Eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann. Damit stellte das Urteil klar, dass das Gleichstellungsgesetz von 2010 gezielt biologische Frauen schützt und sich nicht auf das soziale oder selbst definierte Geschlecht bezieht.
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