Staatliche Millionen für Planned Parenthood: CDU-Politiker kündigen Prüfung an
Recherche von Corrigenda
MÜNCHEN. Haushaltspolitiker der CDU-Bundestagsfraktion haben die millionenhohe jährliche Förderung der Abtreibungsorganisation International Planned Parenthood Federation (IPPF) in Frage gestellt. „Eine staatliche Förderung von Akteuren, die gezielt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und gegen tragende Positionen der christdemokratischen Programmatik agitieren, muss unterbunden werden“, forderte der CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch in dem christlichen Onlinemagazin Corrigenda.
Die Berichterstatterin im Haushaltsausschuss für den Einzelplan des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ), Ingeborg Gräßle, sagte gegenüber Corrigenda: „Hinweise darauf, dass Mittel der Entwicklungszusammenarbeit mittelbar oder unmittelbar zur Finanzierung politischer Kampagnen oder zur Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Gesetzgebung genutzt werden, nehme ich sehr ernst. Entsprechende Sachverhalte sind aufzuklären und gegebenenfalls haushalts- und förderrechtlich zu bewerten.“ Die Ausgestaltung der Abtreibungsregelungen lägen ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundestags. „Ich werde die angesprochenen Punkte im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit und der laufenden Haushaltskontrolle berücksichtigen.“
Wie eine Große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vor kurzem ergeben hatte, flossen allein in den vergangenen vier Jahren über das BMZ mehr als 63 Millionen Euro deutsche Steuergelder an die IPPF. Wie Recherchen von Corrigenda zeigten, werden damit auch indirekt Abtreibungslobbyisten und -aktivisten gefördert.
So erhielten etwa Aktivistinnen des Jugendnetzwerks von Pro Familia, „pia“ Fördergelder einer IPPF-Organisation, mit denen sie dann zusammen mit den „Medical Students for Choice“ die Kampagne „Abtreibung entkriminalisieren“ starteten. Verbreitung fanden entsprechende Plakate und Kacheln an Hamburger U- und S-Bahnhöfen sowie in sozialen Netzwerken.
Willsch betonte: „Wenn wir anfangen, unterschiedliche Würdekategorien für die menschliche Person zuzulassen, ist dies eine unheilbare Verletzung des in Artikel 1 GG in Text gegossenen naturrechtlichen Imperativs. Für viele in der Union und auch für mich persönlich kommt eine Abschaffung dieses Schutzes nicht in Frage, insbesondere aus der Verantwortung einer christlich geprägten Partei heraus, für die die Menschenwürde und das Lebensrecht elementare Grundpfeiler sind.“
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