Österreichische Bischöfe: „Abtreibungen entschlossen reduzieren“
Zum 50. Jahrestag der Beschlussfassung der Fristenregelung
Am 29. November 1973, vor 50 Jahren, hat der österreichische Bundestag die sogenannte Fristenregelung beschlossen. Seit 1. Januar 1974 ist Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei.
Das hat die Österreichische Bischofskonferenz als Anlass genommen, die Position der katholischen Kirche zum Lebensschutz zu bekräftigen. In der heute veröffentlichten Erklärung halten die Bischöfe fest, dass aus dieser gesetzlichen Regelung niemals ein „Recht auf Abtreibung“ abgeleitet werden darf. Die Weisung aus den Zehn Geboten „Du sollst nicht töten!“ bleibe aufrecht.
Eine Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen lehnen die Bischöfe ab, genauso wie die Behauptung, Abtreibung sei eine „Gesundheitsleistung“. „Weder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie“, schreiben sie in der Erklärung.
Gleichzeitig fordert die Österreichische Bischofskonferenz mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. „Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden.“, halten sie fest.
Das Gebot der Stunde sei es, „Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren“.
Quelle: ots.at
Mehr zu diesem Thema
-
Eine Mutter gibt ihr Kind nicht auf
Trotz schwerer Fehlbildungen entschied sich Amelia Schulte für ihr Baby
Weiterlesen about Eine Mutter gibt ihr Kind nicht auf
-
Friedliche Gebetsaktion für das Leben wird von Gegendemonstranten attackiert
Göttingen
Weiterlesen about Friedliche Gebetsaktion für das Leben wird von Gegendemonstranten attackiert
-
Die fünf 1000plusNEWS des Monats August
Fünf Nachrichten für das Leben
Weiterlesen about Die fünf 1000plusNEWS des Monats August
Hinterlassen Sie Ihre Meinung
Kommentare
Bisher keine Kommentare