Abgetriebene Kinder bestatten
Plan des Berliner Senats

BERLIN. Im Stadtstaat Berlin soll es für Mütter und Väter in Zukunft möglich gemacht werden, die sterblichen Überreste im Mutterleib getöteter ungeborener Kinder nach der Abtreibung zu beerdigen. Die Bestimmungen zur Bestattung von abgetriebenen Embryonen und Föten oder während der Geburt verstorbener Kinder sind nicht bundeseinheitlich.
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