Finale Abstimmung über Ampel-Gesetz zur „Gehsteigbelästigung“ diesen Freitag
Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro
Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag abschließend über den eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ entscheiden, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtet.
Konkret geht es bei der Gesetzesänderung auch um das Verbot von Gebetswachen und Demonstrationen von Lebensrechtlern, etwa vor Abtreibungspraxen. Lebensrechtlern, die sich im Umkreis von 100 Metern einer solchen Einrichtung zum Beten nähern, droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Das Online-Magazin Corrigenda hat das neue Gesetz der Ampel-Regierung genau analysiert.
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