Bundesregierung prüft erweiterte Kostenübernahme bei Abtreibungen
Förderung von Abtreibung?

Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten zur Ausweitung der Kostenübernahme bei Abtreibungen. Bislang werden Abtreibungen nur bei Frauen mit geringem Einkommen übernommen – das Nettoeinkommen darf 1.500 Euro monatlich nicht überschreiten. Ziel der Prüfung ist es, diese Einkommensgrenze anzuheben und/oder den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten. Dies geht aus Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Abtreibungen sind in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt ein Eingriff jedoch straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Laut Statistischem Bundesamt werden jährlich rund mehr als 100.000 Abtreibungen durchgeführt. Die Kosten liegen dabei in der Regel zwischen 200 und über 600 Euro, je nach Anbieter und Situation.
ELSA-Studie
Die Diskussion um die Kostenübernahme wurde durch die kürzlich veröffentlichte ELSA-Studie angestoßen. Die Untersuchung „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ stellt die Versorgungslage als vielerorts lückenhaft dar. Kritiker weisen jedoch auf methodische Mängel und eine Voreingenommenheit der Studie hin, sodass Verallgemeinerungen über ungewollt Schwangere wissenschaftlich nicht haltbar sind. Mehrere Experten kritisieren, dass zentrale Faktoren im Schwangerschaftskonflikt, etwa familiäre Überlastung, unberücksichtigt bleiben, und weisen darauf hin, dass die Studienleitung personell eng mit Organisationen verbunden ist, die eine Ausweitung von Abtreibungen befürworten.
Optionen zur Kostenübernahme
Das Bundesgesundheitsministerium diskutiert derzeit zwei zentrale Optionen:
- Die Anhebung der Einkommensgrenze, bis zu der die Kosten übernommen werden.
- Die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, die als bedürftig gelten und Anspruch auf Kostenübernahme haben. Aktuell sind dies etwa Empfängerinnen von Sozialhilfe oder BAföG.
Das Ministerium äußerte in einer Stellungnahme, dass es gemeinsam mit der Bundesärztekammer prüfen wolle, wie sichergestellt werden kann, dass „angemessene und ausreichende Kompetenzen für die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gelehrt werden“. Die Zuständigkeit für die praktische Versorgung und ärztliche Weiterbildung liegt bei den Ländern. Das Ministerium betont jedoch, dass niemand verpflichtet werden solle, Abtreibungen vorzunehmen. Gleichzeitig äußerte die SPD jedoch kürzlich, dass Krankenhäuser künftig verpflichtet werden sollen, Abtreibungen anzubieten (1000plus berichtete). Kritiker sehen hier eine erhebliche Gefahr für die Gewissensfreiheit von Ärzten.
Ethische Fragen und gesellschaftliche Debatte
Die geplante Kostenübernahme wirft ethische Fragen auf: Wie soll der Schutz des ungeborenen Lebens mit finanziellen Anreizen für Abtreibungen vereinbar sein? Gleichzeitig werden Frauen, die ihr Kind behalten wollen, aber finanziell nicht abgesichert sind, unzureichend unterstützt. Die Maßnahme könnte zudem den Eindruck verstärken, Abtreibungen seien gesellschaftlich geförderte Leistungen, obwohl es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, der nach wie vor rechtlich und moralisch umstritten ist und für viele Frauen mit psychischem Leid verbunden ist.
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