SPD will Abtreibungs-Pflicht für Krankenhäuser
Ärztliche Gewissensfreiheit in Gefahr

In Deutschland wird aktuell erneut über die Versorgungslage bei Abtreibungen debattiert. Hintergrund ist die sogenannte ELSA-Studie, die von Politikern der SPD, der Linkspartei und den Grünen als Begründung für weitreichende Gesetzesänderungen herangezogen wird. Doch schon seit einigen Monaten ist klar: Die Studie ist nicht unumstritten – und wird von Fachleuten für ihre methodischen Schwächen kritisiert.
Fragwürdige Datenbasis
Die ELSA-Studie basiert auf Befragungen, deren Repräsentativität zweifelhaft ist. Experten weisen auf methodische Mängel hin (1000plus berichtete). Dennoch fordern die Autoren eine weitreichende „Liberalisierung und Entkriminalisierung“ von Abtreibungen – inklusive Kostenübernahme durch die Krankenkassen und Abschaffung der verpflichtenden Beratung.
SPD drängt auf Pflicht zur Durchführung von Abtreibungen
Besonders offensiv zeigt sich die SPD: Die rechtspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sprach in der taz von einer „dramatischen Versorgungslage“. Öffentliche Krankenhäuser sollten nach ihrer Auffassung verpflichtet werden, Abtreibungen durchzuführen – ein Schritt, der die ärztliche Gewissensfreiheit praktisch außer Kraft setzen würde. Besonders brachial: Selbst konfessionelle Krankenhäuser sollen Wegge zufolge von dieser Pflicht betroffen sein, sofern diese „öffentlich finanziert“ würden.
Den zuständigen Fachpolitikern in der SPD müsste eigentlich bekannt sein, dass konfessionelle Krankenhäuser in Deutschland normalerweise öffentliche Gelder erhalten. Demzufolge ist anzunehmen, dass der SPD-Vorschlag zur Abtreibungs-Pflicht de facto auch konfessionelle Krankenhäuser betreffen würde.
Zudem müsse aus Sicht der SPD der Schwangerschaftsabbruch „entkriminalisiert“ werden, um die Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtlich abzusichern.
Union warnt vor Entgrenzung
Beim Koalitionspartner CDU/CSU stößt dieser Vorstoß auf deutliche Kritik. Anja Weisgerber, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, betonte gegenüber der taz, man werde die Ergebnisse der Studie sorgfältig prüfen, lehne aber eine Herauslösung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch ab. Auch eine automatische Kostenübernahme durch die Krankenkassen sieht sie nicht als geboten. Gleichzeitig verweist die SPD darauf, dass dies im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Weisgerber spricht hingegen von einer möglichen „Ausweitung der Kostenübernahme als steuerfinanzierte Sozialleistung“ für Frauen in finanziellen Notlagen.
Opposition fordert Abschaffung von §218
Rückendeckung für die SPD kommt von der Linkspartei und den Grünen. Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, verlangte erneut die vollständige Streichung des §218 StGB. Auch sie stützt sich auf die umstrittene ELSA-Studie und erhofft sich eine Verbesserung der „Gesundheitsversorgung“ für ungewollt Schwangere.
Selbst der „Tagesspiegel“ kritisiert SPD-Abtreibungspolitik
In verschiednen Medien wird die SPD für ihre jüngsten Vorhaben zur Abtreibung scharf kritisiert. So titelte die nationalkonservative Junge Freiheit: „Die SPD will den Abtreibungskampf“. Und selbst in einem Kommentar des linksliberalen Tagesspiegel hagelt es Kritik an den Sozialdemokraten. Dort wird der Versuch kritisiert, sich bei Forderungen nach der Abtreibungslegalisierung auf den Koalitionsvertrag zu berufen: Dies seien „Tricksereien“. Die SPD wolle „etwas im Koalitionsvertrag vereinbart haben, was da so nicht steht.“ Laut der Stellvertretenden Leiterin des Tagesspiegel-Hauptstadtstudios, Karin Christman, sei das „die ganz falsche Taktik“.
Streit um Grundsatzfragen
Abtreibung bedeutet immer mehr als ein medizinischer Eingriff – sie beendet das Leben eines Kindes im Mutterleib. Dennoch drängen SPD, Grüne und Linke darauf, Abtreibungen als normale Kassenleistung zu etablieren – mit dem Ziel, die gesetzlichen Hürden Schritt für Schritt abzubauen und den Schwangerschaftsabbruch womöglich letztlich vollständig zu legalisieren. Damit stünde nicht nur die verpflichtende Beratung vor dem Aus, die bisher Frauen immer wieder vor übereilten Entscheidungen bewahrt und an die ethische Tragweite einer solchen Entscheidung erinnert hat. Auch der Rechtsrahmen, der das ungeborene Leben schützt, würde damit faktisch ausgehebelt.
Nach der Sommerpause dürfte die Koalition deshalb eine hitzige Auseinandersetzung erwarten. Für Lebensschützer bleibt entscheidend, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird: den Schutz des ungeborenen Lebens zu sichern, die Gewissensfreiheit von Medizinern zu wahren – und Frauen in Notlagen zu helfen, ohne das Leben ihrer Kinder aufzugeben.
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