Luxemburg verankert „Freiheit auf Abtreibung“ in Verfassung
Luxemburg folgt Frankreich
Ein dunkler Punkt in der Geschichte Luxemburgs: Am Dienstag, dem 16. Juni 2026, wurde der Verfassungsantrag auf die sogenannte „Freiheit zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch" von der Luxemburger Abgeordnetenkammer angenommen, wie das Luxemburger Wort berichtet. Damit ist Luxemburg nach Frankreich das zweite Land weltweit, welche eine politische Botschaft gegen das Recht auf Leben und den Schutz der ungeborenen Kinder sendet.
ADR: Verfassungsänderung sei „Symbolpolitik“
Schwangerschaftsabbrüche sind in Luxemburg unter bestimmten Voraussetzungen bereits seit der Änderung von 2014 straffrei möglich. Aktuell kann eine Frau einen „freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ vor Ende der 12. Schwangerschaftswoche beantragen. Der neue Eintrag in die Verfassung ist nun ein weiterer Rückschritt diese Regelung zusätzlich zu „schützen und weniger angreifbar zu machen“. Die konservative Partei ADR sieht die Verfassungsänderung als „linke Symbolpolitik“, bei der sie nicht mitmache, so der Abgeordnete Fred Keup. Er äußerte starke Verwunderung darüber, dass die christlich-soziale Partei CSV, die als größere Koalitionspartei gemeinsam mit der Demokratesch Partei (DP) die Luxemburger Regierung bildet, dieser Änderung zugestimmt hätte. Die Abgeordneten der ADR haben geschlossen gegen die Änderung gestimmt.
Kritik der Erzdiözese Luxemburg
Bereits im September 2025 sprach die katholische Kirche in Luxemburg große Bedenken und Sorgen über die geplante Verfassungsänderung aus. In einer offiziellen Mitteilung verurteilte sie das Vorhaben der Regierung mit folgenden klaren Worten, wie Vatican News berichtete:
„Während die bisherige Rechtssituation es erlaubt, die Spannung des Schwangerschaftskonflikts zwischen dem Recht des Ungeborenen und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung auszutragen, löst eine Einschreibung eines Rechtes auf Abtreibung den besagten Güterkonflikt einseitig zugunsten des Stärkeren auf.“
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