Bestrebungen von Aufweichung des Lebensschutzes „eindeutig verfassungswidrig“
Ehemaliger Verfassungsrichter Udo Steiner
Die Bestrebungen den Lebensschutz für ungeborene Kinder aufzuweichen hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo Steiner als „eindeutig verfassungswidrig“ bezeichnet
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